für die Erbringung von Marktforschungs-, Beratungs-, Trainings- und Schulungsdienstleistungen durch die Consulimus AG
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen der Consulimus AG (im Folgenden „das Unternehmen“ oder „der Auftragnehmer“) und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „der Auftraggeber“).
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Individuelle schriftliche oder per E-Mail erfolgte Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Consulimus AG erbringt ihre Leistungen auf Basis der anerkannten Standards der Marktforschung, Beratung sowie Trainings- und Schulungsdienstleistungen.
2.2 Grundlage des Vertrags ist das jeweilige Angebot oder der Einzelvertrag, in dem der Leistungsumfang, der Zeitbedarf und die Vergütung geregelt werden.
2.3 Die Consulimus AG stellt dem Auftraggeber auf Anfrage unverbindliche Projektvorstellungen zur Verfügung, die Projektinhalte, Kalkulationen und weitere Details enthalten können. Diese Projektvorstellungen dienen ausschließlich der Entscheidungsfindung des Auftraggebers und stellen keine Grundlage für eine Beauftragung dar.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote der Consulimus AG sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben wird.
3.2 Der Auftraggeber erhält das Angebot oder die Projektvorstellung ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Consulimus AG zulässig.
3.3 Alle Inhalte von Angeboten und Projektvorstellungen bleiben Eigentum der Consulimus AG. Eine Nutzung über den vorgesehenen Zweck hinaus, insbesondere die Verwendung für eigene Projekte, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens untersagt.
3.4 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen oder per E-Mail erfolgten Zustimmung beider Parteien.
3.5 Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Methoden wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.6 Angebote der Consulimus AG werden als Gesamtpaket kalkuliert, wobei Rabatte oder Preisnachlässe auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs gewährt werden können. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die beauftragten Leistungen vollständig abzurufen. Werden Bestandteile des vereinbarten Leistungsumfangs nicht oder nur in geringerem Umfang als vereinbart abgerufen, ist die Consulimus AG berechtigt, 50 % des vereinbarten Entgelts für die nicht abgerufenen Leistungen als Ausgleich zu berechnen.Dies gilt auch im Falle einer freien Kündigung oder Teilkündigung.
3.7 Die Consulimus AG ist berechtigt, Leistungen, die bereits zur Vorbereitung der Leistungserstellung erbracht wurden, auch bei einer Verschiebung des ursprünglich vereinbarten Zeitplans in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für:
Konzepterstellungen, Planungen oder Analysen,
bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Reisekosten, Materialkosten),
blockierte Ressourcen, die aufgrund der Terminverschiebung nicht anderweitig eingesetzt werden können.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der bis zur Verschiebung entstandenen Aufwände und der vereinbarten Tagessätze oder Pauschalen.
3.8 Sofern im Vertrag oder Angebot keine abweichende Zahlungsregelung vereinbart ist, gilt folgende Staffelung der Vergütung:
30 % des vereinbarten Entgelts werden bei Auftragserteilung fällig,
30 % bei Beginn der Erhebungsarbeiten oder der Leistungserbringung,
40 % bei Ablieferung der vereinbarten Ergebnisse oder Abschluss der vereinbarten Leistungen.
Die genannten Zahlungen sind jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorar zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.
4.3 Abschlagszahlungen oder besondere Zahlungsregelungen werden in den jeweiligen Einzelverträgen festgelegt.
4.4 Die Consulimus AG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
4.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des Unternehmens aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4.6 Mehrkosten, die nicht von der Consulimus AG zu vertreten sind oder die trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar waren, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für:
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss,
unvorhergesehene Kosten, die sich aufgrund von Änderungen der Rahmenbedingungen ergeben.
Die Consulimus AG verpflichtet sich, den Auftraggeber über solche Mehrkosten unverzüglich zu informieren und gegebenenfalls dessen Zustimmung einzuholen, sofern nicht ohnehin eine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht.
4.7 Übernachtungskosten, die auf Seiten der Consulimus AG entstehen, werden aufschlagsfrei weitergegeben. Für jeden gefahrenen Kilometer werden 0,39 Euro berechnet, unabhängig vom gewählten Reisemittel.
Reiseaufwände umfassen die Zeit, die für die An- und Abreise zum Projektstandort benötigt wird, einschließlich eventueller Wartezeiten bei Verkehrsmitteln oder am Veranstaltungsort. Diese Reiseaufwände werden zu dem entsprechenden Tagessatz jedoch lediglich zu 50 % in Rechnung gestellt.
5. Besondere Regelungen einzelner Leistungs- oder Projektarten
5.1 Kundenbefragungen
5.1.1 Die Consulimus AG verpflichtet sich, Kundenbefragungen gemäß den anerkannten Standards der Marktforschung durchzuführen.
5.1.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die befragten Kunden im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht kontaktiert werden dürfen.
5.1.3 Die Consulimus AG übernimmt keine Haftung für eine unzureichende Rücklaufquoten.
5.1.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, aktuelle und korrekte E-Mail-Adressen bereitzustellen. Falls im Rahmen des Befragungsprozesses weitere Kontaktdaten erforderlich sind, obliegt es dem Auftraggeber, deren Korrektheit sicherzustellen.
5.1.5 Porto und Postrückläufer bei postalischen Befragungen
5.1.5.1 Bei postalischen Befragungen werden spät eingehende Rückläufer nur bis zum Ende der vereinbarten Deadline berücksichtigt.
5.1.5.2 Die Bearbeitung von späteren Rückläufern erfolgt nur nach gesonderter Absprache und kann zusätzliche Kosten verursachen.
5.1.5.3 Bereits ausgelegte Entgelte für Rückläufer, die nach der Deadline eingehen, werden dennoch von der Consulimus AG weiterberechnet.
5.1.6 Teilnehmer, die falsche, beleidigende oder rechtswidrige Inhalte verbreiten, können von der Befragung ausgeschlossen werden.
5.2 Serviceanalysen
5.2.1 Die Durchführung von Serviceanalysen kann verdeckte Testmethoden (z. B. Mystery Shopping) beinhalten, sofern dies mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde.
5.2.2 Ergebnisse werden anonymisiert dargestellt, sofern nicht ausdrücklich eine individualisierte Rückverfolgbarkeit der Testergebnisse gewünscht wird.
5.2.3 Falls eine Serviceanalyse aufgrund unvorhersehbarer äußerer Umstände (z. B. Schließung von Standorten, Gesetzesänderungen) nicht wie geplant durchgeführt werden kann, wird ein alternatives Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt.
5.2.4 Mystery Calls
5.2.4.1 Pro geplanten Mystery Call werden maximal drei Anrufversuche unternommen.
5.2.4.2 Sollte nach drei Versuchen keine Verbindung zustande kommen, wird der Mystery Call als abgeschlossen gewertet und in die Auswertung aufgenommen.
5.2.4.3 Sofern nicht anders im Angebot definiert, beträgt die maximale Wartezeit in einer Warteschleife 10 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Call abgebrochen und entsprechend dokumentiert.
5.3 Vertriebsunterstützung
5.3.1 Die Consulimus AG bietet Unterstützung in der Lead-Generierung, Vertriebsschulungen und Marktanalysen.
5.3.4.1 Sofern die Consulimus AG im Rahmen der Vertriebsunterstützung Adressrecherchen oder Telefonie-Dienstleistungen durchführt, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die erhaltenen Daten datenschutzkonform zu verarbeiten und zu nutzen. Die Consulimus AG übernimmt keine Haftung für eine unsachgemäße oder rechtswidrige Weiterverarbeitung der gelieferten Daten durch den Auftraggeber.
5.4 Mitarbeiterbefragungen
5.4.1 Mitarbeiterbefragungen werden anonym und unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen durchgeführt.
5.4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Belegschaft über die Befragung, deren Zweck und die Freiwilligkeit der Teilnahme zu informieren.
5.4.3 Die Consulimus AG stellt sicher, dass die Datenanalyse aggregiert erfolgt, sodass keine Rückverfolgbarkeit einzelner Antworten möglich ist.
5.5 Workshops und Schulungen
5.5.1 Die Teilnahme an Workshops, Schulungen oder Trainings erfolgt durch eine verbindliche Anmeldung, die schriftlich oder online erfolgen kann.
5.5.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Workshops und Schulungen bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. Krankheit eines Referenten oder höhere Gewalt) abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.5.3 Die Stornierung eines geplanten Workshops ist kostenfrei, wenn diese mit mehr als zwei Wochen Zeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail angekündigt wird.
Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnet die Consulimus AG 30 % der Workshopkosten, sofern ein Alternativtermin vereinbart wird. Andernfalls fallen 50 % Stornogebühren in Höhe der vereinbarten Workshopkosten an.
Bei einer Stornierung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn berechnet die Consulimus AG 50 % der Workshopkosten, sofern ein Alternativtermin vereinbart wird. Andernfalls fallen 100 % Stornogebühren in Höhe der vereinbarten Workshopkosten an.
5.4 Alle vom Unternehmen bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Consulimus AG vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
5.5 Die Consulimus AG haftet nicht für Schäden an Eigentum oder Gesundheit der Teilnehmer während Workshops, es sei denn, diese wurden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Unternehmens verursacht.
6. Leistungserbringung und Subunternehmer
6.1 Die Consulimus AG ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer oder Freelancer einzusetzen.
6.2 Subunternehmer und Freelancer werden sorgfältig ausgewählt und verpflichtet, alle relevanten Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen einzuhalten.
6.3 Der Auftraggeber hat das Recht, aus wichtigem Grund einer Beauftragung bestimmter Subunternehmer zu widersprechen, sofern dies schriftlich und begründet erfolgt.
6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zu den vereinbarten Zeitpunkten vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch eine verspätete oder unvollständige Bereitstellung entstehen, gehen nicht zulasten der Consulimus AG. In solchen Fällen verschieben sich die vereinbarten Zeitpläne mindestens um den Umfang der Verzögerung. Die konkreten Implikationen sind mit der Consulimus AG abzustimmen. Mehraufwände zur Einhaltung der ursprünglichen Zeitplanung werden zu den im Angebot angesetzten Tagessätzen in Rechnung gestellt.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.
7.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen und ausschließlich durch die jeweils weisungsbefugten Ansprechpartner verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei gestattet.
7.3 Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
7.4 Die Consulimus AG ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie allgemeine Informationen über das Projekt (z. B. Branche, Art der beauftragten Leistungen, Projektschwerpunkte) als Referenz in ihrer Außenkommunikation (z. B. auf der Webseite, in Präsentationen oder Angeboten) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abschluss des Projekts schriftlich widerspricht.
Die Consulimus AG verpflichtet sich, dabei keine vertraulichen oder sensiblen Inhalte des Projekts offenzulegen, insbesondere keine spezifischen Untersuchungsergebnisse, wirtschaftlichen Kennzahlen oder andere geschützten Informationen des Auftraggebers.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Alle von der Consulimus AG erstellten Arbeiten, einschließlich Konzepte, Berichte, Designs und Schulungsmaterialien, bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Unternehmens.
8.2 Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht, die Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Nutzung, die über den vertraglich festgelegten Zweck hinausgeht (z. B. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte), ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Consulimus AG zulässig.
9. Haftung
9.1 Die Consulimus AG haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Consulimus AG nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Die Consulimus AG übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Repräsentativität der durchgeführten Analysen, Befragungen, Recherchen oder sonstigen Studien. Die Ergebnisse basieren auf den erhobenen Daten, den angewandten Methoden sowie den Rahmenbedingungen der jeweiligen Untersuchung und stellen keine absolute oder allgemeingültige Aussage dar.
9.5 Die Consulimus AG übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Serverausfälle oder Softwarefehler, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit von Online-Befragungen, digitalen Schulungsinhalten oder anderen elektronisch bereitgestellten Dienstleistungen führen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Unternehmens zurückzuführen sind.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Der Vertrag beginnt und endet zu den im individuellen Vertrag vereinbarten Zeitpunkten.
10.2 Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich.
10.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist oder in Vermögensverfall gerät.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.